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Online Geld verdienen: So erkennen Sie unseriöse Versprechen

Kurz beantwortet

Unseriös wirkt ein Angebot, wenn es hohe Einnahmen verspricht, aber kaum erklärt, welche Leistungen Sie dafür konkret erhalten. Weitere Warnsignale sind Zeitdruck beim Vertragsabschluss, hohe Vorauszahlungen und Verträge, die nach einem kostenlosen Gespräch sofort unterschrieben werden sollen. Entscheidend ist, ob Leistung, Gesamtpreis und Laufzeit schriftlich und vor der Unterschrift klar benannt sind.

Die häufigsten Warnsignale bei Online-Business-Angeboten

Unseriöse Angebote erkennen Sie oft nicht am Produkt, sondern an der Art des Verkaufs. Die Verbraucherzentralen beschreiben in Veröffentlichungen von 2024 bis 2026 ein ähnliches Muster: viel Versprechen, wenig Leistung, Druck zur schnellen Unterschrift.

Die Tabelle ordnet die häufigsten Warnsignale ein. Sie nennt zu jedem Signal, warum es problematisch ist und was Sie stattdessen prüfen können. Ein einzelnes Signal beweist noch keine Täuschung. Mehrere zusammen sollten Sie jedoch zum Innehalten bringen.

Warnsignale, ihre Wirkung und die passende Gegenprüfung
WarnsignalWarum problematischWas Sie stattdessen prüfen
Hohe Einnahmen werden versprochen, die Leistung bleibt vageSie erfahren viel über mögliche Erträge, aber wenig darüber, wofür Sie bezahlen. Die Verbraucherzentrale nennt kurze, unklare Vertragswerke als Warnsignal.Eine schriftliche Leistungsbeschreibung: Was genau erhalten Sie, wie oft, von wem und bis wann?
Das Erstgespräch oder Webinar wird zum VerkaufsgesprächAus dem kostenlosen Einstieg wird eine Vertragsverhandlung, teils als „Bewerbung“ getarnt. Sie fühlen sich unter Druck gesetzt.Ein Gespräch ohne Unterschrift. Nehmen Sie den Vertragsentwurf mit und prüfen Sie ihn in Ruhe.
Die Unterschrift soll sofort erfolgenOhne Bedenkzeit lassen sich Preis, Laufzeit und Pflichten nicht sorgfältig prüfen.Den vollständigen Vertrag vorab schriftlich anfordern und ohne Zeitdruck lesen.
Hoher Gesamtbetrag im Voraus oder in großen RatenDie Verbraucherzentrale rät, ein Coaching erst zu bezahlen, wenn die Leistung erbracht wurde. Raten senken die monatliche Last, nicht den Gesamtpreis.Gesamtpreis in Euro, Zahlungsplan und Zeitpunkt der Leistung schriftlich festhalten.
Sie sollen sich als Unternehmer erklärenNach Angabe der Verbraucherzentrale Niedersachsen kann damit der Schutz für Verbraucher entfallen.Klären Sie Ihre Einordnung vorher mit einer unabhängigen Stelle, bevor Sie so etwas bestätigen.
Voreingestelltes Häkchen zum Verzicht auf das WiderrufsrechtAnbieter versuchen, das Widerrufsrecht so auszuschließen. Die Verbraucherzentrale rät dazu: Finger weg.Jede Erklärung zum Widerrufsrecht einzeln lesen und im Zweifel nicht abgeben.
Aufgezeichnete Videos statt persönlicher BetreuungBeworben wird individuelle Begleitung, geliefert werden vorproduzierte Inhalte und große Gruppen-Chats.Nachfragen: Wie viele Live-Termine gibt es, wie groß sind die Gruppen, wer antwortet wann?

Wie solche Verträge oft aufgebaut sind

Die Verbraucherzentralen beschreiben einen wiederkehrenden Ablauf. Am Anfang steht ein kostenloses Angebot, etwa ein Webinar oder Erstgespräch. Der Vertrag wird dann online, per Video oder telefonisch geschlossen. Danach versuchen manche Anbieter, das Widerrufsrecht auszuhebeln. Dieser Abschnitt gibt wieder, was die Verbraucherzentrale dazu schreibt. Er ist Orientierung, keine Rechtsberatung.

Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen besteht laut Verbraucherzentrale in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, ohne Begründung. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung, beginnt diese Frist nicht zu laufen. Dann gilt ein Zeitraum von einem Jahr und 14 Tagen. Bei digitalen Inhalten kann das Recht nur erlöschen, wenn Sie vorher informiert wurden und ausdrücklich zugestimmt haben.

Als Existenzgründer gelten Sie laut Verbraucherzentrale als Verbraucher, solange Sie die Gründung nur prüfen. Steht der Entschluss fest, gelten Sie als Unternehmer. Manche Anbieter verlangen deshalb eine Erklärung zum Unternehmerstatus. Bestätigen Sie so etwas nicht, ohne die Folgen zu kennen.

Die meisten Verträge enthalten laut Verbraucherzentrale keine Kündigungsregelung. Dann gelten die gesetzlichen Möglichkeiten. Achten Sie auf Vertragsstrafen und Kündigungsfristen. Bei Unsicherheit empfiehlt die Verbraucherzentrale einen kurzen, automatisch endenden Vertrag. Ratenzahlung senkt die monatliche Belastung, nicht den Gesamtpreis.

Fernunterricht darf nur mit staatlicher Zulassung angeboten werden. Fehlt sie, ist der Vertrag laut Verbraucherzentrale grundsätzlich unwirksam, und Sie können Ihr Geld zurückverlangen. Allein die Kosten reichen für eine Zulassungspflicht nicht aus. Laut Verbraucherzentrale müssen drei weitere Kriterien erfüllt sein: Vermittlung von Kenntnissen, überwiegend räumlich getrenntes Lernen und Überwachung des Lernerfolgs. Der BGH hat laut Verbraucherzentrale mit Urteil vom 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) entschieden: Auch aufgezeichnete Online-Meetings fallen darunter. Das gilt, wenn Teilnehmer sie später zeitversetzt ansehen.

Ob ein Angebot darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab. Die ZFU, die zuständige Behörde, führt eine Lehrgangssuche, in der zugelassene Lehrgänge zu finden sind. Das Gesetz wird derzeit überarbeitet. Nach Angaben der ZFU gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die bisherige Fassung (Stand September 2026).

Realistische Erwartungen statt Versprechen

Wie viel ein Online-Business einbringt, lässt sich vorab nicht seriös beziffern. Es hängt von Nachfrage, Marge, Werbekosten und Aufwand ab. Eine feste Summe ohne nachvollziehbare Herleitung ist deshalb ein Warnsignal.

Die IHK nennt für Dropshipping zwei Nachteile. Der Händler hat kaum Einfluss auf Versandgeschwindigkeit und Verpackung, und die Gewinnmargen können gering sein. Zugleich empfiehlt sie, in Shopsystem, Marketing, Kundenservice und Rechtstexte zu investieren und Rücklagen für Rückerstattungen zu bilden.

Für Ihre Rechnung heißt das: Einnahmen sind nicht Gewinn. Von jedem Verkauf gehen Einkaufspreis, Versand, Werbekosten, Zahlungsgebühren und Rückerstattungen ab. Erst was danach bleibt, vergütet Ihren Aufwand. Ein Angebot, das diese Posten nicht nennt, zeigt Ihnen nur die halbe Rechnung.

Fragen Sie deshalb nicht zuerst, wie viel Sie verdienen. Fragen Sie, welche Kosten, Pflichten und Risiken auf Sie zukommen. Diese Frage kann ein seriöser Anbieter schriftlich und ohne Zeitdruck beantworten.

Prüfliste: 10 Fragen vor Vertragsabschluss

Die folgenden zehn Fragen helfen vor jeder Unterschrift, vor allem bei Coaching- oder Shop-Angeboten für Gründer. Stellen Sie die Fragen schriftlich und bewahren Sie die Antworten auf.

  1. Welche Leistungen erhalte ich konkret, und wo stehen sie schriftlich im Vertrag?
  2. Wie hoch ist der Gesamtpreis in Euro, einschließlich aller Raten und Zusatzangebote?
  3. Wann wird bezahlt: vor der Leistung, währenddessen oder danach, und in welchen Teilbeträgen?
  4. Wie lange läuft der Vertrag, wie kann ich kündigen, und gibt es Vertragsstrafen?
  5. Habe ich eine Widerrufsbelehrung erhalten, und wurde ich gedrängt, auf das Widerrufsrecht zu verzichten?
  6. Soll ich mich als Unternehmer erklären, und warum wird das verlangt?
  7. Wie viel persönliche Betreuung ist enthalten: Live-Termine, Gruppengröße, Antwortzeiten?
  8. Ist der Anbieter eindeutig identifizierbar: Firma, Anschrift, Vertretungsberechtigte, vollständiges Impressum?
  9. Besteht das Angebot überwiegend aus Lernmaterial, und gibt es dann eine ZFU-Zulassungsnummer?
  10. Habe ich Bedenkzeit bekommen und den Vertrag mit einer unabhängigen Stelle besprochen?

Bleibt bei einer Frage etwas offen, verlangen Sie die Antwort schriftlich. Weicht der Anbieter aus oder drängt er zur Unterschrift, ist das selbst ein Signal. Bedenkzeit und eine unabhängige Beratung sind bei jeder größeren Ausgabe angemessen.

Seriöse Wege und ihr tatsächlicher Aufwand

Seriöse Wege in ein Online-Business nennen Aufwand, Kosten und Pflichten, bevor sie über Chancen sprechen. Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss es laut IHK der zuständigen Stelle anzeigen. Dazu kommen ein vollständiges Impressum, eigene AGB und weitere Rechtstexte.

Rechnen Sie außerdem mit laufendem Aufwand: Kundenservice, Umgang mit Retouren, Marketing und Rücklagen für Rückerstattungen. Die IHK führt diese Punkte als Investitionsfelder für Dropshipping-Händler auf.

Ihre künftigen Kunden prüfen Ihren Shop mit denselben Maßstäben, die die Verbraucherzentrale für Fakeshops nennt: Impressum, AGB, Zahlungsarten und Bewertungen. Ein Shop ohne diese Grundlagen wirkt unseriös, auch wenn das Produkt gut ist.

Für Fragen zur Gründung beantworten Gründungsberater der IHK vor Ort. Zu Verträgen berät die Verbraucherzentrale, sofern Sie als Verbraucher handeln. Bei beruflicher Selbstständigkeit verweist sie auf einen Anwalt.

Wie ADSVON mit Erwartungen umgeht

ADSVON gibt keine Einkommensprognosen ab. Umsätze sagen wir nicht zu, weil sich Ergebnisse im digitalen Marketing nicht vorab zusichern lassen. Für Projekterfolg wie Rankings oder Werbeergebnisse übernehmen wir keine Garantie (AGB § 3). Garantierte Platzierungen gibt es bei uns nicht (Seite „Über uns“).

Den Leistungsumfang erklären wir vorab. Leistungsumfang und Konditionen legt das schriftliche Angebot nach der kostenlosen Erstberatung fest (AGB § 2). Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie dieses Angebot schriftlich annehmen, auch per E-Mail. Laufende Leistungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus in Rechnung gestellt (AGB § 5).

Das Werbebudget fließt direkt an Google oder Meta über Ihr eigenes Werbekonto. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Werbeausgaben, getrennt von der Betreuung durch ADSVON.

Die Prüfliste richtet sich an Gründer und Privatpersonen, die Coaching- oder Shop-Angebote prüfen. Agenturleistungen für Unternehmen sind etwas anderes: Bei uns legt ein schriftliches Angebot nach der kostenlosen Erstberatung Leistungsumfang, Laufzeit und Vergütung fest (AGB § 2). Ob ein bestimmtes Geschäftsmodell für Sie Einnahmen bringt, können wir nicht vorhersagen.

Wichtige Hinweise zu diesem Ratgeber

Was wir nicht versprechen

Diese Seite verspricht keine Einnahmen und keinen Erfolg eines Online-Business. Sie liefert Kriterien zur Prüfung von Angeboten und urteilt nicht über einzelne Anbieter.

Risiko

Jedes Online-Business bindet Zeit und Geld, und der Einsatz kann ganz oder teilweise verloren gehen. Die Verbraucherzentrale rät, ein Coaching erst nach erbrachter Leistung zu bezahlen.

Für wen / Für wen nicht

Für wen

Für Menschen, die ein Angebot zu Online-Business, Coaching oder Shop-Aufbau prüfen, bevor sie unterschreiben oder zahlen.

Für wen nicht

Nicht für Leser, die eine Bewertung eines namentlich genannten Anbieters oder eine rechtliche Prüfung ihres konkreten Vertrags suchen.

Orientierung, keine Rechtsberatung

Die Kriterien helfen bei der Einordnung eines Angebots, eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung sind sie nicht. Zu einem konkreten Vertrag berät die Verbraucherzentrale, bei beruflicher Selbstständigkeit ein Rechtsanwalt.

FAQ

Häufige Fragen

Kompakte Antworten zu den wichtigsten Punkten dieses Ratgebers. Die ausführliche Einordnung steht im Text oberhalb, die Quellen folgen weiter unten.

Ist Dropshipping Betrug?

Nein. Beim Dropshipping geht die Ware direkt vom Lieferanten zum Kunden. Der vzbv bezeichnet es in einer Untersuchung von 2020 als legales Geschäftsmodell. Probleme entstehen bei langen Lieferzeiten, unklarer Herkunft der Ware und teuren Rücksendungen. Als Händler sind Sie gegenüber Ihren Kunden für Retouren und Reklamationen verantwortlich, auch wenn der Lieferant versendet. Unseriös wird ein Angebot erst, wenn es diese Punkte verschweigt.

Wie viel kann man mit einem Online-Shop verdienen?

Dafür gibt es keine seriöse Pauschalzahl. Was übrig bleibt, hängt von Nachfrage, Verkaufspreis, Einkaufspreis, Versand, Werbekosten und Retouren ab. Die IHK weist darauf hin, dass Gewinnmargen im Dropshipping gering sein können. Rechnen Sie zuerst Kosten und Pflichten durch, bevor Sie Einnahmen schätzen. Wer eine feste Summe verspricht, sollte sie nachvollziehbar herleiten können.

Woran erkenne ich ein Coaching ohne echte Leistung?

Typisch ist, dass viel über mögliche Einnahmen gesprochen wird, aber kaum über konkrete Leistungen. Hinzu kommen Zeitdruck, Zahlung im Voraus, aufgezeichnete Videos statt persönlicher Betreuung und ein kurzer, unklarer Vertrag. Fragen Sie nach der Zahl der Live-Termine, der Gruppengröße und der Ansprechperson, und verlangen Sie die Antworten schriftlich. Bleiben sie vage, ist das ein Warnsignal.

Was kann ich tun, wenn ich bereits einen Vertrag unterschrieben habe?

Sichern Sie Vertrag, Widerrufsbelehrung, Zahlungsbelege und Nachrichten, und notieren Sie das Datum der Unterschrift, denn Widerrufsfristen können laufen. Die Verbraucherzentralen beraten bei Problemen mit Coaching-Verträgen. Handeln Sie beruflich selbstständig, verweist die Verbraucherzentrale auf einen Anwalt. Dieser Hinweis ist Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung zu Ihrem konkreten Vertrag.

Woran erkenne ich, ob ein Anbieter für den Aufbau eines Online-Business seriös ist?

Ein einzelnes Merkmal genügt nicht. Seriöse Anbieter nennen Leistungen, Gesamtpreis, Laufzeit und Kündigungsregeln schriftlich und lassen Ihnen Bedenkzeit. Sie machen keine Einkommenszusagen und sind über ein vollständiges Impressum prüfbar. Positive Bewertungen auf der eigenen Website ersetzen diese Prüfung nicht. Nutzen Sie die Prüfliste auf dieser Seite und lassen Sie bei Zweifeln den Vertrag unabhängig prüfen.

Quellen

Die Aussagen in diesem Ratgeber stützen sich auf die folgenden Quellen. Stand: 10.10.2026.

  1. Verbraucherzentrale: Schluss mit Coaching – Wie Sie unliebsame Coaching-Verträge wieder loswerden (Stand: 04.08.2026) (öffnet in neuem Tab)

    Belegt: Warnsignale (Vorgespräch wird Vertragsgespräch, Unternehmerangabe, vorangekreuzte Einwilligung, Vorkasse/Raten, kurzes unklares Vertragswerk), Widerruf 14 Tage bzw. ein Jahr und 14 Tage, Erlöschen bei digitalen Inhalten, Existenzgründer als Verbraucher/Unternehmer, Kündigung und Vertragsstrafen, FernUSG/ZFU-Zulassung inkl. drei Kriterien und BGH-Urteil III ZR 109/24, Beratungshinweis (Anwalt bei Selbstständigkeit).

  2. Verbraucherzentrale Niedersachsen: Online-Coachings – Miese Masche statt echter Hilfe (Pressemitteilung, 11.07.2025) (öffnet in neuem Tab)

    Belegt: Warnsignale: überzogene Versprechen, Druck zur schnellen Entscheidung, vorgefertigte Inhalte und überfüllte Gruppen-Chats, Vertragsabschluss nach kostenlosem Webinar; Versuche, das Widerrufsrecht per Häkchen auszuschließen.

  3. Verbraucherzentrale Niedersachsen: Coaching – Leere Versprechen zu überhöhten Preisen (Pressemitteilung, 16.10.2024) (öffnet in neuem Tab)

    Belegt: Muster kostenloses Angebot → teures Programm, Warnsignale (Druck, schnelle Abschlüsse ohne Bedenkzeit, aufgezeichnete Videos statt persönlicher Beratung, nichtssagende Vertragsunterlagen), Hinweis zur Unternehmerangabe, Empfehlung zu Bedenkzeit und Beratung.

  4. vzbv: Verbraucherfrust beim Online-Shopping – Online-Shops und Geld verschwinden (Pressemitteilung, 21.12.2020) (öffnet in neuem Tab)

    Belegt: Dropshipping als legales Geschäftsmodell; Lieferzeiten von bis zu 120 Tagen und Vorkasse können Hinweise auf dubiose oder betrügerische Shops sein.

  5. Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: Hohe Kosten bei Retouren nach Fernost (Pressemitteilung, 04.03.2024) (öffnet in neuem Tab)

    Belegt: Rücksendung nach Fernost kann den Produktpreis übersteigen; Shops können deutschsprachig wirken und trotzdem aus Asien liefern; Problem unklarer Herkunft und Rücksendeadresse.

  6. IHK Hochrhein-Bodensee: Dropshipping (öffnet in neuem Tab)

    Belegt: Retouren und Reklamationen liegen beim Shopbetreiber; kaum Einfluss auf Logistik; Gewinnmargen können gering sein; Empfehlungen zu Rechtstexten, Kundenservice, Marketing und Rücklagen für Rückerstattungen.

  7. IHK Kassel-Marburg: Die ersten Schritte für Existenzgründer (öffnet in neuem Tab)

    Belegt: Anzeigepflicht beim Beginn eines stehenden Gewerbes; IHK-Gründungsberater beantworten Fragen vor Ort.

  8. Verbraucherzentrale: Abzocke online – Wie erkenne ich Fakeshops im Internet? (Stand: 11.06.2025) (öffnet in neuem Tab)

    Belegt: Maßstäbe, die Kunden an Shops anlegen: Impressum, AGB, Zahlungsweise, Bewertungen.

  9. ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht): Fernunterricht (öffnet in neuem Tab)

    Belegt: Zulassungspflicht für Fernlehrgänge, Vertriebsverbot ohne Zulassung, Zulassungsnummer im Informationsmaterial, Merkmale von Fernunterricht.

  10. ZFU: Aktuelles (Einträge vom 27.08.2026 und 07.09.2026 zum Referentenentwurf FernUSG) (öffnet in neuem Tab)

    Belegt: Referentenentwurf zur Modernisierung des FernUSG entfaltet noch keine Wirkung; bisherige Fassung und Zulassungspflicht gelten fort (Stand September 2026).

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